Leistungen:
Brandschutzhelferausbildung
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die durch fachkundliche Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Betrieb vertraut sind. Diese Unterweisung und Übungen führe ich mit Ihren Mitarbeitern in Ihrem Betrieb durch. Grundlage hierfür ist die DGUV 205-023 Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung.
Brandschutzunterweisung
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung erhalten Ihre Mitarbeiter umfangreiche Kenntnisse im Sinne der Brandschutzordnung, dem Verhalten im Brandfall, brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.
Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.
Rauchwarnmelder
Als Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder bin ich für die Planung, den Einbau / Beschaffung und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung zuständig.
Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter
Hier ein kleiner Auszug der Aufgaben eines Branschutzbeauftragten gem. der Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigen mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2³)
- usw.